Energie- und Wirtschaftsberatung Herbert Oepen Ihr Energiedienstleister und mehr ...
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Energieaudit DIN EN 16.247-1 erkennt Potenziale

 

Die DIN EN 16.247-1 legt Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit fest. Die Norm stellt im eigentlichen Sinne den Ablauf einer qualifizierten Energieanalyse dar. Ein Energieaudit beinhaltet in der Regel die Analyse Ihrer Energieverbräuche sowie eine Potenzialanalyse. Auf diese Weise lassen sich Potenziale erkennen und entsprechende Verbrauchsminderungen umsetzen.  Sie hilft, den IST-Zustand Ihres Energieverbrauches zu bewerten, nicht jedoch, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrecht zu erhalten.

 

Energieaudit als Pflicht für Nicht-KMU

 

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU schreibt für alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittelständige Unternehmen* (KMU) fallen verbindliche Energieaudits vor !! Um diese Pflicht in deutsches Recht zu übertragen, wird derzeit das Energiedienstleistungs-gesetz, kurz EDL-G genannt, entsprechend geändert. Die Gesetzesänderung ist seit dem 22.04.2015 in Kraft getreten und verpflichtet alle Nicht-KMU zu der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16.247-1, welches mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden muss. Das erste Audit muss bis zum 05.12.2015 erfolgen. Circa 50.000 deutsche Unternehmen sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.  Wir beraten Sie gerne und informieren Sie umfassend über den Ablauf Ihres Audits und die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen für eine erfolgreiche Auditierung.

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