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Die KfW Bankengruppe und das Bundesumweltministerium geben den Startschuss für ein neues Programm zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen.
Verivox, 18.04.2013
Frankfurt - Mit einem neuen Programm Erneuerbare Energien "Speicher" unterstützen die KfW Bankengruppe und das Bundesumweltministerium die verstärkte Nutzung von Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind.
Mit dem Programm soll die technologische Weiterentwicklung und Marktdurchdringung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen unterstützt werden. Batteriespeichersysteme sind ein wichtiger Baustein zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen PV-Anlagen in das Stromnetz.
"Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit der dauerhaften und zuverlässigen Integration der Erneuerbaren Energien in unser Energiesystem. Dieses muss insgesamt flexibler, die Erzeugung von Strom durch Wind und Sonne sowie die Einspeisung in das Netz müssen stärker voneinander entkoppelt werden. Hierzu leisten die Speichertechnologien einen wichtigen Beitrag. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir die Markteinführung und Marktdurchdringung kleiner Batteriespeicher, so dass mit ihrer steigenden Verbreitung auch die Marktpreise sinken sollten", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Das zum 1. Mai startende Programm wendet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ganz oder teilweise einspeisen. Bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder der nachträglichen Installation solcher Systeme bei PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, stellt das Programm zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent an den Investitionskosten für das Speichersystem und ist an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft. Somit wird sichergestellt, dass nur Produkte hoher Qualität gefördert werden. Darüber hinaus müssen die geförderten Systeme auch einen Beitrag zur lokalen Netzentlastung liefern: Die Mittagsspitze der Photovoltaikanlage wird nicht ins Netz eingespeist, sondern im Speicher für die spätere Nutzung im Eigenheim zwischengespeichert. Für das Jahr 2013 stehen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bei den durchleitenden Banken gestellt werden.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
im aktuellen Test von 10 Stromtarifrechnern wird Verivox wie schon beim Test vor fünf Jahren am besten bewertet. Dieses Mal haben wir die Gesamtnote 2,6 erhalten. Wir möchten hier trotzdem zu zwei zentralen Fragen, die durch den Test aufgeworfen werden, Stellung nehmen.
Die Richtigkeit der Tarife wird bei Verivox mit „sehr gut“ und die Transparenz der Tarifdarstellung mit „gut“ bewertet. Insgesamt kommt die Stiftung Warentest so zu dem Ergebnis, dass Verivox gute Suchergebnisse liefert.
Bei uns sind die Voreinstellungen so gewählt, dass Ihnen im Bereich Tarif-Empfehlungen zunächst Tarife ohne Vorauskasse, Kaution oder Pakettarife sowie mit kurzen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen angezeigt werden. Zusätzlich verlangt Verivox eine einjährige Preisgarantie und eine hohe Kundenempfehlungsquote von mindestens 70 Prozent. Sollten Sie andere Einstellungen wünschen, können Sie diese im Bereich „Erweiterte Einstellungen“ für Ihre Postleitzahl individuell vornehmen.
Verivox rechnet Neukundenboni in die Preisersparnis ein, da viele Kunden von diesen Angeboten profitieren. Wenn Sie Preise ohne Boni sehen möchten, können Sie diese Einstellung bei uns mit nur einem Klick verändern.
Gerne beantwortet Ihnen unser Kundenservice unter 0800 80 80 890 alle weiteren Fragen.
Viele mittelständische und große Unternehmen unterschätzen die Anforderungen im Zuge der Einführung der verpflichtenden elektronischen Bilanz, kurz auch E-Bilanz genannt und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand für Mitarbeiter des gesamten Finanz- und Rechnungswesen und der übrigen angrenzenden Abteilungen, wie beispielsweise Controlling, Fakturierung und CRM.
Das BMF hat mit Schreiben vom 05.06.2012 die Verfahrensgrundsätze der Taxonomien konkretisiert und das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) veröffentlicht.
Den genauen Inhalt dieses BMF-Schreibens können Sie dem nachstehenden Link entnehmen:
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Bundestag stimmt EEG-Novelle zu:
Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den
Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in
Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.
Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte am Abend die Einigung: „Das war ein guter Tag für die Energiewende in Deutschland. Uns kommt es darauf an, dass die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig
werden. Ich bin optimistisch, dass Solarstrom schon in einigen Jahren ganz ohne Förderung die Marktreife erlangt. Gleichzeitig werden wir durch eine Erhöhung der Forschungsförderung dafür Sorge
tragen, dass die deutsche Solarwirtschaft international eine faire Chance hat.“
Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Ge-setzentwurfs:
• Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh
geschaffen.
• Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90%
der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014
begrenzt.
• Es wird ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 –
3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW errichtet. Die Photovoltaik wird so an den Markt herangeführt. Ist
das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert.
• Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km
anstelle der bisher festgelegten 4 km.
• Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf
Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.
• Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein
Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.
Die Änderungen werden heute dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.
Die gestern von den Koalitionsfraktionen beschlossene Verschiebung der gravierenden Einschnitte bei der Solarstromförderung um drei Wochen auf den 1. April 2012 ist nach Einschätzung der Solarbranche Augenwischerei. An den zentralen Kritikpunkten der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) habe es keine Nachbesserungen gegeben. Weder an der Höhe der unerwarteten Förderkappung sei bislang politisch nachgebessert worden noch sei die im Widerspruch zur Energiewende stehende Zielsetzung fallen gelassen worden, den Ausbau der Photovoltaik in den nächsten Jahren in Deutschland um 75 Prozent zu reduzieren.
Für die überzogenen Förderkürzungen gibt es nach Branchenangaben keine tragfähige Begründung. Der BSW-Solar hatte in den letzten Wochen gutachterlich nachgewiesen, dass weder technische noch ökonomische Gründe gegen einen weiteren kraftvollen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland sprechen. Sowohl der mit dem weiteren Ausbau der Solarstrom-Nutzung einhergehende Ausbau der Stromnetze als auch die dadurch verursachte Kostenumlage auf die Stromverbraucher halten sich danach in einem vertretbaren Rahmen.
Werden die von der Bundesregierung beschlossenen Kürzungen der Solarstrom-Förderung so umgesetzt, spart ein Durchschnittshaushalt in den kommenden zwei Jahren monatlich lediglich 30 Cent - für die Jahre 2014 bis 2016 würde sich der Einspareffekt auf 60 Cent pro Monat belaufen. Dies hat eine Berechnung der Prognos AG ergeben, die im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. erstellt wurde
26.04.2012
Solarverband begrüßt klares Votum im Umweltausschuss des Bundesrates, EEG-Änderungsgesetz nachzubessern und fordert schnelle Schadensbegrenzung
Die Solarbranche darf hoffen, dass die im Deutschen Bundestag am 29.03.2012 beschlossenen, drastischen Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung über ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag nun doch noch nachgebessert werden. Der federführende Umweltausschuss der Länderkammer empfahl heute mehrheitlich, in Verhandlung mit dem Bund zu treten, um Nachbesserungen am Erneuerbare Energien-Änderungsgesetz (EEG ÄG) zu erzielen. Am 11. Mai 2012 entscheidet sich im Bundesrat, ob tatsächlich ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat in dieser Frage eingeleitet wird.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) sieht sich durch das Votum der Umwelt- und Energieminister der Länder in seinen Forderungen bestärkt, die Fördersätze weniger schnell zurück zu fahren. Der Branchenverband hatte in den letzten Monaten gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen wiederholt vor zu drastischen Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung gewarnt und für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarenergie geworben, um die Energiewende und die Existenz tausender Solarjobs in Deutschland nicht zu gefährden.
Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar: "Es geht jetzt um eine schnelle Schadensbegrenzung, um Zehntausende Jobs im Produktion, Handel und Handwerk und um die Existenz vieler mittelständischer Solarunternehmen." Zahlreiche Firmen verzeichnen nach Angaben des BSW-Solar bereits jetzt einen starken Auftragsrückgang. Tausende Arbeitsplätze wurden in der Solarbranche in den letzten Wochen bereits gestrichen. Weltweite Überkapazitäten und ein starker Wettbewerbsdruck verschärfen die Situation zusätzlich.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den zukünftigen Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland gegenüber dem Zuwachs der Jahre 2010 und 2011 mindestens zu halbieren. Gutachten belegen, dass ein weiterer kraftvoller Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland hingegen keine wesentlichen technische Probleme bereitet und sich die weiteren auf den Stromverbraucher umgelegten Anschubkosten durch den Preisverfall von Solarmodulen zudem im Rahmen halten. Allein in den letzten drei Jahren wurde die Förderung neuer Solarstromanlagen von der Bundesregierung bereits halbiert. Inzwischen liegt die Solarstrom-Förderung bereits auf dem Niveau konventioneller Haushalts-Stromtarife. "Die Angst vor einem zu starken und schnellen Ausbau der Solarenergie ist technisch und wirtschaftlich völlig unbegründet und spielt nur den großen Energiekonzernen in die Hände. Diese haben kein Geschäftsmodell für die Photovoltaik und kein Interesse daran, dass immer mehr Bürger ihre Stromversorgung selbst in die Hand nehmen", so Cramer.
Nachbesserung durch die Bundesländer erhofft sich die Solarbranche insbesondere bei Solarstromanlagen in der Größenklasse 10-100 Kilowattpeak, in der bis Anfang 2013 mit bis zu 45 Prozent besonders starke Fördereinschnitte vorgesehen sind. Hier dürfte sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen andernfalls kaum noch rentieren. Dieses Marktsegment machte 2011 rund 50 Prozent des Photovoltaik-Marktes aus. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben.
"Hier haben sich in der letzten Zeit viele Genossenschaften und Bürgerbeteiligungen gebildet. Diesen darf die Politik jetzt nicht die Grundlage entziehen. Für den Erfolg und die Akzeptanz der Energiewende ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft Menschen mit kleinem Geldbeutel oder Mieter ohne eigenes Hausdach an der Energiewende teilhaben können", so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Der Verband fordert deshalb die Politik auf, dieses Marktsegment zu erhalten und die Solarstromförderung nicht schlagartig wie geplant von bislang 24,4 auf 16,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) zu reduzieren, sondern in diesem Frühjahr zunächst auf maximal 18,5 Cent/kWh abzusenken. Nicht hinnehmbar sei zudem, dass Solarstrom-Anlagenbetreiber dieser mittelgroßen Anlagen zukünftig für zehn Prozent des erzeugten Solarstroms überhaupt keine Förderung mehr erhalten sollen. Dies komme einer zusätzlichen Förderkürzung gleich und erhöhe das Investitionsrisiko, da der Eigenverbrauch von Solarstrom hier im Regelfall nicht möglich ist.
Berlin.Nach dem Druck aus den Ländern will die schwarz-gelbe Koalition im Bund die geplanten Kürzungen bei der Solarförderung etwas abmildern. Vor allem die Übergangsfristen wurden entschärft. Es bleibe aber bei der grundsätzlichen Senkung der Vergütung für Solaranlagen um 20 bis 30 Prozent zum 1. April 2012, hieß es am Dienstag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Nun sollen aber etwa für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24.Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen zu fördern, sollen künftig nur noch 80 Prozent des produzierten Stroms vergütet werden. Den Rest soll der Besitzer selbst verbrauchen. Im ursprünglichen Entwurf waren es noch 85 Prozent gewesen.
Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, soll die Förderung nach alten Regeln bis 30. September gelten. Nach den Fachpolitikern stimmten am Dienstag auch die Koalitionsfraktionen den Änderungen zu. Branche und Bundesländer hatten gegen den Entwurf scharf protestiert. Im Bundesrat drohte sich über Parteigrenzen hinweg zeitweise eine Zweidrittelmehrheit aufzubauen. Bei diesem sogenannten Einspruchgesetz müsste dann der Bundestag das Votum der Länderkammer wieder mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Dies scheint äußerst unwahrscheinlich.
Zum 1.1.2011 sind die Vergütungen um 13 Prozent abgesenkt worden. Nach einer Übereinkunft von Bundesumweltministerium und BSW-Solar sollen Teile der bereits zum 1.1.2012 gesetzlich verankerten Absenkung auf das Jahr 2011 vorgezogen werden. Dieser Kompromiss muss jedoch noch vom Bundestag bestätigt werden. Konkret ist demnach vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage dieser Vorziehung ist die Entwicklung der Photovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis Mai 2011, die durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird.
Solarstrom: 2013 günstiger als Haushaltsstrom, 2013/14 auf Förderniveau von Offshore-Windkraft, ab 2017 in ersten Marktsegmenten ohne Förderung rentabel.
Die Kosten von Solarstrom sinken rapide. Allein in den vergangenen fünf Jahren haben sie sich mehr als halbiert. Bereits 2013 wird der in Deutschland auf dem eigenen Hausdach produzierte Solarstrom
günstiger sein als die meisten Haushaltsstromtarife der Energieversorger. Dies ergeben Berechnungen der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos. Nach Überzeugung vieler Energieexperten besitzt
die Photovoltaik das Potenzial, zu einer der günstigsten Energie-Erzeugungsformen überhaupt zu werden. Schon 2014 erreicht Solarstrom aus großen Solarstromanlagen das Förderniveau von
Windkraftanlagen auf dem Meer (Offshore). Im Jahr 2017 könnten neue Solarstromanlagen auf Gebäuden mit einem hohen Anteil selbstverbrauchten Solarstroms in Deutschland komplett ohne finanzielle
Förderung rentabel betrieben werden.
"Technologischer Fortschritt und Massenfertigung machen Solarenergie zum Preisbrecher und unverzichtbaren Bestandteil der Energiewende", sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands
Solarwirtschaft (BSW-Solar) heute in Berlin. "Je stärker der Photovoltaik-Weltmarkt in den nächsten Jahren wächst, desto schneller wird Solarstrom wettbewerbsfähig." Bis 2020 wird sich der Absatz von
Solarmodulen nach Einschätzung des BSW-Solar mindestens verdreifachen.
Hintergrund:
Nach Angaben des Verbraucherportals Verivox zahlt ein Musterhaushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch für einen durchschnittlichen Strom-Mix einen Preis von 24,68 Cent pro
Kilowattstunde. Die finanzielle Förderung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom beträgt aktuell 24,43 Cent je Kilowattstunde bei einer Leistung bis 30 kWp (Quelle: BSW). Je nach
Marktentwicklung sinkt sie allerdings in den nächsten Jahren um jährlich bis zu 24 Prozent.
Die genauen und aktuellen EEG-Vergütungssätze entnehmen Sie bitte unser Homepage unter Aktuelle EEG-Vergütungssätze
Die Photovoltaik hat bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensenkungs-Erfolge erzielt. So konnten die Preise für fertig installierte Photovoltaik-Aufdachanlagen seit 2006 mehr als halbiert
werden. Nach Angaben des BSW-Solar betrug der durchschnittliche Endkundenpreis pro Kilowatt Leistung rund 2.400 Euro - fünf Jahre zuvor waren es noch 5.000 Euro.
Seit seiner Einführung am 01.04.2000 schreibt das erneuerbare Energien Gesetz seine ganz eigene Erfolgsgeschichte. Durch die staatlichen Förderungen und Subventionen sollte, die ja vor zehn Jahren bekanntlich noch um einiges höhe waren, sollte vor allem der Investitionsmut der Bürger honoriert werden, die zum damaligen Zeitpunkt, in einen bei weitem nicht so etablierten Wirtschaftszweig, wie heute Ihr Geld investiert haben.
Vor allem die Solarenergie erlebte nach der Einführung des EEG einen wahren Boom, der bis heute anhält. Es entstand im Laufe der Jahre eine Industrie, die für viele Menschen Arbeitsplätze geschaffen
hat und lange als Weltmarktführer im Bereich der Photovoltaik galt. Schwer machen es der heimischen Industrie allerdings der immer härter werdende, internationale Konkurrenzkampf, vor allem mit
chinesischen Herstellern. Die deutsche Solarindustrie ist gut aufgestellt, allerdings noch lange nicht so gut, dass Sie auch ohne staatliche Subventionen bestehen und wachsen könnte. Dieses Ziel
könnte Berechnungen zu Folge bis zum Jahr 2017 realisiert werden.
Auswirkungen der EEG Novelle 2012
Wie sich die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen auf die erneuerbaren Energien und deren Entwicklung in Deutschland auswirken werden, vermag im Voraus wohl niemand zu beurteilen. Interessant zu
beobachten wird auf jeden Fall die neue Regelung bei der Subventionskürzung für Solaranlagen sein. Doch auch beim Biogas wird es im kommenden Jahr Veränderungen geben, auf die wir hier natürlich ganz
ausführlich eingehen möchten. Fester Bestandteil dieses Internetauftritts werden auch übersichtliche Tabellen über die aktuellen Einspeisevergütungen sein. Die Einspeisetarife werden nämlich auch im
kommenden Jahr bei vielen Bürgern der Grund für eine Investition in erneuerbare Energien sein – diese wichtigen Zahlen möchten wir Ihnen deshalb selbstverständlich nicht vorenthalten.
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