Energie- und Wirtschaftsberatung Herbert Oepen Ihr Energiedienstleister und mehr ...
Energie- und Wirtschaftsberatung Herbert Oepen                                       Ihr Energiedienstleister und mehr ...

Berechtigungen für den Spitzenausgleich:

 

Sockelbetrag und Senkungssatz

 

Die zu zahlende Stromsteuer / Energiesteuer muss den Sockelbetrag (1.000 Euro / 250 Euro) zzgl. Senkungssatz (0,4% der                            Rentenversicherungsbeiträge) übersteigen

 

Eigenverbrauch

 

Das Unternehmen muss den abgenommenen Strom selbst verbrauchen. An Dritte abgegebener Strom ist nicht entlastungsfähig

 

Produzierendes Gewerbe

 

Der Betrieb muss dem produzierenden Gewerbe nach Abschnitt C, D, E und F der Klassifizierung der Wirtschaftszweige (Stat. Bundesamt, 2008 (!)) entsprechen

 

Zertifizierung

 

Eine Zertifizierung oder alternative Verfahren sind erforderlich, bei kleinen und mittelständigen Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter, unter 50 Mio Euro Umsatz) ist daneben ein jährliches Energieeffizienzaudit oder Alternativen möglich



 

Druckversion | Sitemap
© Energie- und Wirtschaftsberatung Herbert Oepen


Anrufen

E-Mail

Anfahrt